Häusliche Gewalt gegen Frauen konsequent weiter bekämpfen
Fortschreiben des Aktionsplans zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen, Auswertung der Daten über die Inanspruchnahme des Gewaltschutzgesetzes, Information über den Straftatbestand beharrlicher Nachstellungen (Stalking), Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zum Abbau von Gewalt im Geschlechterverhältnis insbesondere für ältere Frauen, behinderte Frauen in Pflegeverhältnissen und Migrantinnen, Erhalt der Frauenhäuser, Auswertung der vom BMFSFJ in Auftrag gegebenen Studie zur Kriminalität und Gewalt im Leben älterer Menschen, mehrsprachige Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Ausbau der Beratungsangebote