Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
Zusammenfassung des Entwurfs der Art. 1, 2, 3, 4, 5, 8 und 9 Haushaltsfinanzierungsgesetz zu einem selbständigen "Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024" mit weiteren Gesetzesänderungen: Anpassung der Einkommensgrenze beim Elterngeld und der Möglichkeit gleichzeitigen Elterngeldbezuges, Auflösung des Sondervermögens "Digitale Infrastruktur", Ergänzung der Zweckbestimmung des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" betr. Mikroelektronik und Bundesschienenwege, Übertragung der Bewilligungs- und Finanzierungsverantwortung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit, Änderung des CO2-Preispfads, verbesserte Ausstattung der Bundeswehr durch flexibleren Einsatz des Sondervermögens Bundeswehr, Flexibilisierung der Berichtspflicht der Bundesregierung an den Haushaltsausschuss, Entscheidung über die Zusammensetzung des Sondergremiums des Bundestages zur Mitwirkung Deutschlands an Entscheidungen des ESM durch den Haushaltsausschuss, Klarstellung zum Bundesinteresse bei Zuwendungen durch den Haushaltsgesetzgeber, Zustimmungserfordernis des Haushaltsausschusses bei größeren über- und außerplanmäßigen Ausgaben, Zuwendungen an Kommunen als Festbetragsförderung, Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes;<br /> Änderung von 13 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung<br /> <br /> Bezug: Haushaltsfinanzierungsgesetz s. D043