Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023
Zusammenfassung des Entwurfs der Art. 6 und 7 Haushaltsfinanzierungsgesetz zu einem selbständigen "Haushaltsfinanzierungsgesetz 2023" mit weiteren Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2023 und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betr. Kreditermächtigungen, Sondervermögen und Schuldenbremse: Kreditermächtigung in Höhe von 43,2 Mrd Euro für das Sondervermögen Wirtschaftsstabilisierungsfonds – Teilbereich Energie (WSF Energie) zur Bewältigung einer außergewöhnlichen Notlage und Finanzierung der Folgen der Energiekrise, insbes. der Strom- und Gaspreisbremse sowie Beruhigung des Marktgeschehens bis zur Umsetzung struktureller Maßnahmen, Beendigung des WSF Energie zum Ablauf des Jahres 2023; Minderungen bei Bundeszuschüssen zu gesetzlicher Rentenversicherung und sozialer Pflegeversicherung; Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 16, 26b, 26c und 26g Stabilisierungsfondsgesetz sowie weiterer 5 Gesetze und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Haushaltsfinanzierungsgesetz s. D043<br /> Nachtragshaushaltsgesetz 2023, s. D050