Hauptstadtvertrag und Hauptstadtklausel des Grundgesetzes
Stellenwert des Hauptstadtvertrags bei der Umsetzung des Verfassungsauftrags nach Art. 22 GG (bzgl. der gesamtstaatlichen Repräsentationsaufgaben Berlins) bzw. Notwendigkeit eines Bundesgesetzes; Berücksichtigung der Grundstücke aus dem Reichsvermögen im Hauptstadtvertrag