Hasskriminalität wirkungsvoll statt symbolisch verfolgen
Regelhafte Bejahung des öffentlichen Interesses an einer Verfolgung vorurteilsmotivierter Straftaten (Hasskriminalität) und diesbzgl. Ergänzung der Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV), Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Ergänzung bisher benannter möglicher Ziele von Volksverhetzung um die Merkmale sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, Weltanschauung und Behinderung; Berufung einer Kommission zur Erarbeitung weiterer Empfehlungen, Sensibilisierung von Behördenmitarbeitern bzgl. der Motive von Hasskriminalität und im Umgang mit Opfern, Beauftragung einer Studie über den Umgang der Ermittlungsbehörden und Gerichte mit Hasskriminalität