Härtere strafrechtliche Sanktionierung des Kindesmissbrauchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Beweggründe führten zum Umdenken der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht im Hinblick auf die Forderung der härteren strafrechtlichen Sanktionierung des Kindesmissbrauchs (vgl. Tagesschau.de vom 11. Juni 2020 – <https://tagesschau.de/inland/kindesmissbrauch-lambrecht-103.html>, abgerufen am 30. Juni 2020), und welche Gründe rechtfertigen aus Sicht der Bundesregierung das "anfängliche Zögern" in dieser Debatte (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/bundesjustizministerin-verschaerft-kampf-gegen-kinderpornografie,S2CuB6b)?<br />