Härtefallhilfen für mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen heizende Privathaushalte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann legt die Bundesregierung die im Entschließungsantrag zur Gas- und Strompreisbremse (Bundestagsdrucksache 20/4915, unter Buchstabe b, Abschnitt III, Nummer 8) geforderte Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds vor und schafft damit die Voraussetzungen für den Vollzug von Entlastungen für private Haushalte, die im Jahr 2022 mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas geheizt haben (bitte konkreten Zeitplan angeben), und welches Ressort innerhalb der Bundesregierung hat hierfür die Federführung inne?