Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation hinsichtlich der Steuerung des Internetverkehrs
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 20. November 2014 veröffentlichten Entwurf der italienischen EU-Ratspräsidentschaft zur Verordnung zur Harmonisierung des europäischen Binnenmarktes in der Telekommunikation, wonach die Möglichkeiten für Telekommunikationsdienstleister erweitert werden sollen, Internetverkehr zu blockieren, zu verlangsamen, zu verändern oder zwischen spezifischen Inhalten, Anwendungen, Diensten oder Qualitätsklassen zu unterscheiden (https://edri.org/leaked-documents-show-net-neutrality-may-danger/), und wie wird sich die Bundesregierung im Europäischen Rat zu diesem Vorschlag verhalten?</p>