Handreichung zur Organisation der Registratur im BMJ
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde die in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 79 auf Bundestagsdrucksache 20/5490 genannte "Handreichung" des Bundesministeriums der Justiz, in der – abweichend von dem Vorschlag eines Arbeitskreises der Innenministerien des Bundes und der Länder aus dem Jahr 2009 – Schriftstücke als "nicht aktenrelevant" eingestuft werden, wenn sie "vertrauliche Informationen" enthalten, "die dem nicht ausforschbaren Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung zuzuordnen sind" (WELT ONLINE, 13. Januar 2023, "So halten Berliner Ministerien brisante Informationen zurück"), inzwischen überarbeitet, und wenn ja, mit welchem konkreten Inhalt, bzw. wenn nein, aus welchen Gründen nicht?