Handlungsempfehlungen bezüglich des vorgeburtlichen Bluttests "Praena Test" auf Down-Syndrom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung – auch mit Blick auf Artikel 10 – Recht auf Leben der UN-Behindertenrechtskonvention – aus dem am 5. Juli 2012 auf der Bundespressekonferenz im Beisein des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Hubert Hüppe vorgestellten Rechtsgutachten von Prof. Dr. Klaus Ferdinand Gärditz, nach dem der vorgeburtliche Bluttest auf das Down-Syndrom „Praena Test“ kein zulässiges Diagnosemittel nach dem Gendiagnostikgesetz sein soll (siehe auch www.behindertenbeauftragter.de), und welche Handlungsempfehlungen werden den Ländern gegenüber erwogen?