Handlungsbedarf zur Klärung der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Position bezieht das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zur Diskussion zur Disponibilität der Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters, die angesichts der Änderung von § 56 der Insolvenzordnung (InsO) durch das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen und der entsprechenden Gesetzesbegründung entfacht wurde (vgl. Hölzle/Schmidt in ZIP 2012, 2238 ff.; Bork in ZIP 2013, 145 ff.; Zipperer/Vallender in ZIP 2013, 149 ff.), und inwiefern wird seitens der Bundesregierung diesbezüglich ein gesetzgeberischer Handlungs- bzw. Klarstellungsbedarf gesehen?