Handlungsbedarf wegen der vorrangigen Verwendung des Deutschen anstatt des vorgeschriebenen Englisch als Arbeitssprache in der deutschen Seeschifffahrt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass auf den nationalen Seeschifffahrtsstraßen vorrangig Deutsch als Verkehrssprache unter den Beteiligten Anwendung findet, obwohl im geltenden Recht (z. B. in der Anlage Abschnitt A Nummer I des Schiffssicherheitsgesetzes, dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See – SOLAS –, Kapitel V Regel 14 Absatz 4) verfügt wird, dass auf der Kommandobrücke von Schiffen zur Verständigung Englisch als Arbeitssprache zu verwenden ist, sofern die beteiligten Personen nicht eine gemeinsame andere Sprache als Englisch sprechen, und inwieweit beabsichtigt sie, den Empfehlungen des vom BMVBS bei der HPTI (Hamburg Port Training Institute GmbH) in Auftrag gegebenen Gutachtens über die Auswirkungen der Umkehrung der Sprachreihenfolge im Bereich der deutschen Seeschifffahrt vom Januar 2008 nachzukommen?