Handlungsbedarf im Bereich des Vollzugs bei der Geldwäschebekämpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern besteht nach Einschätzung der Bundesregierung Handlungsbedarf im Bereich des Vollzugs bei der Geldwäschebekämpfung, nachdem in den vergangenen Monaten bei Razzien in verschiedenen Städten Deutschlands immer wieder Luxusfahrzeuge sichergestellt wurden (z. B. www. morgenpost.de/berlin/polizeibericht/article21403 2333/Razzia-an-15-Orten-in-Berlin-Waffen-und-Autos-beschlagnahmt.html), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Schätzungen zu den Dunkelziffern an Geldwäsche im Bereich der Kfz-Händler?