Handlungsbedarf hinsichtlich ungenügender Qualitätskontrolle bei der Hilfsmittelzulassung durch bestimmte Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was plant die Bundesregierung gegen die ungenügende Qualitätskontrolle einiger Krankenkassen bei der Hilfsmittelzulassung zu unternehmen (siehe hierzu SPIEGEL ONLINE vom 6. März 2015 "Krankenkassen versorgen Pflegebedürftige nicht ausreichend mit Windeln" und Stellungnahme der BAG Selbsthilfe auf Ausschussdrucksache 18(14)0104(9)), und gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die in § 127 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vorgesehene Ausschreibungsmöglichkeit von Hilfsmitteln aufgrund der aufgetretenen Qualitätsprobleme anders auszugestalten, bspw. indem die Vertragsgestaltung mit Leistungserbringern vorrangig nach § 127 Absatz 2 SGB V geregelt wird?