Handlungsbedarf bezüglich Förderung ethischer, ökologischer und sozialer Investments
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf, ethische, ökologische und soziale Investments besser zu fördern (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/9464, zu Frage 38), wenn sie selbst schreibt, dass sich Finanzanlagen an „den Grundsätzen einer ethischen Nachhaltigkeit messen lassen müssen“ (Bundestagsdrucksache 17/9464, Antwort zu Frage 2), und warum reicht es aus ihrer Sicht aus, dass sie „erwartet, dass sich unternehmerisches Handeln an der Achtung und Einhaltung ethischer, ökologischer, menschenrechtlicher und demokratischer Standards orientiert“ (Bundestagsdrucksache 17/9464, Antwort zu den Fragen 28 bis 37), selbst wenn oftmals die Erwartung enttäuscht wird?