Handlungsbedarf beim Verkauf von Liegenschaften des Bundes an Kommunen oder Private
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung aufgrund der öffentlich im „Hamburger Abendblatt“ erhobenen Forderungen, beim Verkauf von Liegenschaften des Bundes die frei werdenden Liegenschaften möglichst schnell den Kommunen oder Privaten zu vertretbaren Preisen zur Verfügung zu stellen, nicht auf steigende Immobilienpreise zu spekulieren, Handlungsbedarf, und inwiefern teilt der Bund die Auffassung, dass er hier in einer besonderen Verantwortung steht?