Handlungsbedarf aus der Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen (KOM(2011)76) zur Verbesserung des Rechtsrahmens dieser Abkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung das Ergebnis der Evaluierung der EU-Rückübernahmeabkommen (KOM(2011) 76) vom 23. Februar 2011 in Kapitel 4.3, dass der Rechtsrahmen solcher Abkommen zwar die Menschenrechte der Rückgeführten bereits schützt aber dennoch „flankierende Maßnahmen, Kontrollmechanismen und/oder Garantien in künftige Rückübernahmeabkommen“ aufgenommen werden sollten, weil sich die „tatsächlich administrative und gerichtliche Praxis“ durchaus auch außerhalb des Rechtsrahmens der Abkommen abspielt, und inwieweit plant die Bundesregierung, dieser Empfehlung der EU-Kommission nachzukommen?