Handlungsbedarf aus dem verabschiedeten Personenstandsrechts-Änderungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Folgewirkungen auf andere Rechtsgebiete ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus der Neuregelung des § 22 des Personenstandsgesetzes in dem am 31. Januar 2013 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Personenstandsrechts-Änderungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/10489), mit dem die Möglichkeit geschaffen wurde, im Geburtenregister bei intersexuellen Menschen den Geschlechtseintrag offenzulassen, und was gedenkt die Bundesregierung dahingehend weiter zu unternehmen?