Handelsverbot für den Roten Thun auf der nächsten CITES-Vertragsstaatenkonferenz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Beschlüsse der ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantik Tunas) zu Gesamtfangmengen des Roten Thun im November 2009 unbefriedigend sind und es demnach angebracht ist, möglichst bereits bei der 15. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im März 2010 einen Schutz für den Roten Thun nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und damit ein Handelsverbot mit dieser Fischart zu erreichen, und wenn nein, warum nicht?