Haltung zur Aufnahme von Wehrdienstverweigerern oder Fahnenflüchtigen aus Russland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Haltung in Bezug auf die Aufnahme von Wehrdienstverweigerern oder Fahnenflüchtigen aus Russland seit der sog. Teilmobilisierung geändert, da ursprünglich Fahnenflüchtige nicht automatisch Asyl in Deutschland erhielten, sondern nur dann, wenn davon auszugehen war, dass dem Dienstverweigerer anschließend unverhältnismäßige Strafen drohten oder die Dienstverweigerung die einzige Möglichkeit war, die Beteiligung an Kriegsverbrechen bzw. Völkerrechtsverletzungen zu vermeiden, und wenn ja, warum hat sich die Haltung der Bundesregierung bei sog. Mobilisierungsverweigerern geändert (www.dw.com/ru/vizy-frg-dla-protivnikov-vojny-iz-rf-kak-ih-polucit-i-komu-otkazyvaut/a-62968011?maca=rus-Red-Telegram-dwglavnoe)?