Haltung zu einer möglichen Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung angesichts der durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz am 23. Juni 2022 ausgerufenen Alarmstufe im Notfallplan Gas weiter an dem Ergebnis des gemeinsamen Prüfvermerks des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom März 2022 fest, wonach eine Laufzeitverlängerung der drei sich noch in Betrieb befindenden Atomkraftwerke über den 31. Dezember 2022 hinaus nicht zu empfehlen sei, und wenn ja, was sind die Gründe für diese aktuelle Einschätzung?