Haltung zu einer möglichen Aufnahme von durch die Taliban verfolgten Helfern afghanischer Ortskräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass auch solchen afghanischen Personen (und ihren Familienangehörigen), die bis zur Machtübernahme der Taliban über Wochen hinweg gefährdeten Ortskräften, die für deutsche Stellen/Institutionen gearbeitet haben, eine Unterkunft in ihren eigenen Häusern geboten haben, um sie unter den sich zuspitzenden Bedingungen in Afghanistan sicher evakuieren zu können ("safe houses") und die deshalb jetzt selbst eine Verfolgung durch die Taliban befürchten müssen, eine Aufnahmezusage zur Evakuierung nach Deutschland erhalten können bzw. sollen (bitte begründen), und wie wird mit einem entsprechenden konkreten Ersuchen umgegangen, das an das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das Kanzleramt gerichtet, aber noch nicht beantwortet worden sein soll, wie mir Unterstützer der Betroffenen berichtet haben (bitte ausführen)?