Haltung von Delfinen beenden
Untersagung des Haltens von Delfinen sowie Verbot der Einfuhr durch Rechtsverordnung auf Grundlage der Ermächtigung durch § 13 Absatz 3 Tierschutzgesetz, Bindung der Zulassung neuer Haltungen an den Nachweis artgerechter baulicher Anlagen