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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-51329

Haltung des BMJ zur Mehrstaatigkeit

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium der Justiz, dass &quot;die Vermeidung von Mehrstaatigkeit eines der prägenden Elemente des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts&quot; bzw. &quot;Ausdruck der einheits- und staatsbildenden Funktion der Staatsangehörigkeit&quot; sein soll (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den Fragen 29 bis 32 auf Bundestagsdrucksache 17/8268)?<br /> <br /> Wie rechtfertigt das Bundesjustizministerium die Aufrechterhaltung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht, wenn die mit diesem Grundsatz angestrebte &quot;enge Bindung an Deutschland&quot; nicht nur &ndash; wie zunächst behauptet &ndash; durch einen deutschen Elternteil vermittelt werden kann, sondern nun auch &quot;durch einen langandauernden Aufenthalt&quot; in Deutschland (vgl. Bundestagsdrucksache 17/12321, Antwort zu Frage 9)?