Haltung der Stadt Hattingen zur Vereinbarkeit der Mitarbeit an der verbotenen Webseite "linksunten.indymedia" mit den Förderrichtlinien des Bundesprogramms "Demokratie Leben"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung die durch meine Schriftliche Frage 85 auf Bundestagsdrucksache 20/7828 gewonnenen Erkenntnisse an die kommunale Gebietskörperschaft, die für die Einhaltung der Förderbestimmungen verantwortlich ist, weitergeleitet, und falls ja, hat die kommunale Gebietskörperschaft der Bundesregierung auf den konkreten Einzelfall bezogen mitgeteilt, dass die Mitarbeit an einer höchstrichterlich bestätigt verbotenen, linksextremistischen Plattform aus ihrer Sicht den Förderrichtlinien des Bundesprogramms "Demokratie Leben!" nichtentgegen steht (www.web.archive.org/web/20200426091139/https://www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/schlaglicht/schlaglicht-2020-01-bundesverwaltungsgericht-bestaetigtverbot-der-linksextremistischen-internetplattformlinksunten.indymedia)?