Haltung der Bundesregierung zur Einstellung der Kindergeldzahlung im Fall einer Kindesentziehung in Aue
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Ist die Bundesregierung, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage zu der Einstellung der Kindergeldzahlung im Fall einer Kindesentziehung in Aue (Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 16/13251, GZ IV C4 – S 2472/0, DOK 2009/033603) bereit, sich Sachkenntnis über den Fall in Aue anzueignen?<br /> <br /> Ist aus Sicht der Bundesregierung, bezugnehmend auf die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage zu der Einstellung der Kindergeldzahlung im Fall einer Kindesentziehung in Aue (Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 16/13251, GZ IV C4 – S 2472/0, DOK 2009/033603), die Einstellung der Kindergeldzahlung nach § 64 des Einkommensteuergesetzes angemessen, wenn die Abwesenheit des Kindes aufgrund der Straftat einer Kindesentziehung ins Ausland zustande kam und voraussichtlich nicht von vorübergehender Natur ist, und falls nein, sieht sie gesetzgeberischen Handlungsbedarf, um diesen Sachverhalt abzustellen?</span>