Haltung der Bundesregierung zur Durchführbarkeit reiner Vorsorgeuntersuchungen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Sieht die Bundesregierung den Zweck des § 28 Absatz 4 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erfüllt, nach dem die Vorsorgeuntersuchungen von der Praxisgebühr befreit werden sollen, um deren Inanspruchnahme nicht zu vermindern, wenn laut BKK Ford & Rheinland 80 Prozent der Fachärzte im Zuge von Vorsorgeuntersuchungen die Praxisgebühr vorab erheben und die Kassenärztliche Vereinigung Nord-Rhein oder der GenoGyn Rheinland reine Vorsorgeuntersuchungen nicht für praktikabel halten, oder kommt die Bundesregierung zu anderen Schlüssen bezüglich der Durchführbarkeit reiner Vorsorgeuntersuchungen?</span>