Haltung der Bundesregierung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 zur Sicherungsverwahrung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie reagiert die Bundesregierung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011, durch das keine sechs Monate nach der Reform durch die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP sämtliche Regelungen der Sicherungsverwahrung im Strafgesetzbuch für verfassungswidrig erklärt wurden?<br /> <br /> Wie ist in diesem Zusammenhang die Äußerung der Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, zu verstehen, wonach die „grundlegende Weichenstellung“ der Reform von den Karlsruher Richtern „nicht infrage gestellt“ worden sei und die das Urteil offenbar sogar als eine teilweise Bestätigung der Regierungspolitik sieht (vgl. ddp-Meldung vom 4. Mai 2011, 13.09 Uhr)?