Haltung der Bundesregierung zum Investitionsabkommen zwischen der EU und China
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Lehnt die Bundesregierung auch das derzeit zwischen der Europäischen Union und China verhandelte Investitionsabkommen vor dem Hintergrund ab, dass laut Bundesregierung der Investitionsschutz "am Ende über die Zustimmung Deutschlands zu einem Transatlantischen Freihandelsabkommen entscheiden" könne und "spezielle Investitionsschutzvorschriften in einem Abkommen zwischen der EU und den USA nicht erforderlich" seien (vgl. Brief von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel an EU-Handelskommissar Karel De Gucht) (bitte begründen), und wenn nein, wie muss das Investitionsabkommen nach Ansicht der Bundesregierung ausgestaltet sein, um zustimmungsfähig zu sein?