Haltung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Böhmer zu anonymisierten Bewerbungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, konkret ihre ablehnende Haltung gegenüber anonymisierten Bewerbungen (vgl. Hamburger Abendblatt vom 31. Januar 2012, S. 4, „Ich glaube nicht, dass dies sinnvoll ist“), und wie bewertet sie es, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die aktuell ein Pilotprojekt „Anonymisierte Bewerbungsverfahren“ zusammen mit u. a. dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Deutschen Post AG und der Bundesagentur für Arbeit in Nordrhein-Westfalen durchführt, am 16. Juni 2011 eine positive Zwischenbilanz des Pilotprojekts gezogen hat?