Halterabfragen von privaten Sicherheitsunternehmen mit dem Auftrag einer Parkraumbewirtschaftung für Einzelhandelsunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage können nach Auffassung der Bundesregierung private Sicherheitsunternehmen, welche im Auftrag von Einzelhandelsunternehmen deren Parkraum bewirtschaften (www.swr.de/swraktuell/rp/private-unternehmen-verteilen-strafen-knoellchen-aerger-auf-dem-supermarkt-parkplatz/-/id=1682/did=21000876/nid=1682/jxcOzf/index.html), Halterabfragen zur Identifizierung der Halter z. B. nicht ordnungsgemäß geparkter Fahrzeuge bei den zuständigen Behörden (Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt) durchführen, und wie hat sich die Anzahl der jährlichen Halterabfragen bei den zuständigen Behörden seit 2010 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt?