Haftverfahren ohne anwaltlichen Rechtsbeistand
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz aus rechtsstaatlicher Perspektive Haftverfahren, in denen Betroffene ohne anwaltlichen Rechtsbeistand bleiben, und hält die Bundesjustizministerin die Einschränkung bestehender Regelungen zu anwaltlichen Vertreterinnen und Vertretern im Kontext von Freiheitsentziehungen für mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar?