Haftungsregelungen im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag; Widerspruch zum Telemediengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der aktuelle Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV), wie er derzeit zwischen den Bundesländern verhandelt wird, den im Telemediengesetz verankerten Haftungsregelungen für Telemediendienste-Anbieter widerspricht, und wenn ja, welche konkreten Auswirkungen hat diese Ausweitung der Haftung für Access- und Hostprovider?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung im Bereich des Kinder-und Jugendschutzes Regulierungslücken bei der Haftung von Host- und Accessprovidern, und wenn ja, welche?