Haftungsregelung bei durch Flüchtlinge verursachten Personen- oder Sachschäden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie regelt die Bundesregierung zukünftig die Problematik, wenn Flüchtlinge und Asylsuchende Personen- oder Sachschäden verursachen, aber beispielsweise aufgrund fehlender Versicherungen und/oder entsprechender finanzieller Mittel nicht haftbar gemacht werden können, um zu verhindern, dass die Opfer mit den (Folge-)Kosten alleingelassen werden?