Haftungsausschluss oder Haftungsreduktion für die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kommt für die Bundesregierung unabhängig von der geplanten Klärung haftungsrechtlicher Fragen nach den EU-Lebensmittelrecht (siehe Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 124 auf Bundestagsdrucksache 20/5046) ein Haftungsausschluss oder eine Haftungsreduktion für die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln, insbesondere nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, infrage, wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?