Haftungsausschluss bzw. -reduktion für die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es richtig, dass die Bundesregierung - obwohl sie sich die Verringerung der Lebensmittelverschwendung als Ziel gesetzt hat und die Tafeln dringend auf Lebensmittelspenden angewiesen sind - einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsreduktion für die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln nicht plant, sondern den Prüfauftrag im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP nur dahingehend interpretiert, Unternehmen und Verbraucherinnen und Verbraucher über den europäischen Rechtsrahmen für Lebensmittelspenden aufzuklären?