Haftung für Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung durch ärztliche Praxen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer haftet nach Kenntnis der Bundesregierung für in ärztlichen, zahnärztlichen oder psychotherapeutischen Praxen festgestellte Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung und den Verlust sensibler Gesundheitsdaten, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Nachbesserungsbedarf im Hinblick auf die Schadenersatzansprüche von Patienten und Patientinnen und/oder den Leistungserbringern und -erbringerinnen?