Haftung der Deutsche Bahn AG für Verspätungen einführen (G-SIG: 15010539)
Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Fahrgästen und Deutscher Bahn im Bürgerlichen Gesetzbuch statt in der Eisenbahn-Verkehrsordnung
Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Fahrgästen und Deutscher Bahn im Bürgerlichen Gesetzbuch statt in der Eisenbahn-Verkehrsordnung