Haftung bei einem unkontrolliertem Austritt von Öl aus einer Kaverne in Gronau
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wer haftet nach Kenntnis der Bundesregierung für die durch den unkontrollierten Austritt von Öl aus einer Kaverne entstandenen Schäden, welche im westfälischen Gronau, in der Teile der gesetzlich festgelegten nationalen Ölreserve eingelagert sind, und für Schäden welchen Umfangs wird gehaftet?</p>