Haftung bei Corona-Impfschäden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist auf der vierten Gesundheitsministerkonferenz am 30. März 2021 außer dem Beschluss über den Einsatz des Impfstoffs von AstraZeneca auch über die Haftung bei Impfschäden gesprochen und abgestimmt worden für die Fälle, in denen eine Impfung nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung auch bei unter 60-Jährigen durchgeführt wurde, und falls nein, warum nicht? <br /> <br /> Tritt bei Impfschäden aufgrund bekannter Nebenwirkungen in den genannten Fällen neben den möglichen Haftungsregelungen des Herstellers sowie des ärztlichen Haftungsrechtes das Soziale Entschädigungsrecht ein, und vertreten auch die Bundesländer diese Auffassung?