Gutachterliche Stellungnahme zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 von Stuttgart 21 hinsichtlich des S-Bahn-Verkehrs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung bzw. die bundeseigene Deutsche Bahn AG aus der Stellungnahme der Stadt Leinefelden-Echterdingen und der gutachterlichen Stellungnahme von Universitätsprofessor Dr. Ing. Eberhard Hohnecker vom September diesen Jahres zum Planfeststellungsabschnitt 1.3 (1.3a und 1.3b zur Gäubahnführung an den Flughafen bzw. die Flughafenanbindung) von Stuttgart 21 im Hinblick auf die Feststellung, dass bisher nicht nachgewiesen sei, dass die in Planabschnitt 1.3b vorgenommenen Änderungen an der Infrastruktur in Verbindung mit dem vorgesehenen geänderten Betriebskonzept (Führung von Regionalund Fernzügen auf der S-Bahn-Trasse) einen reibungslosen S-Bahn-Verkehr zulassen und ermöglichen Infrastrukturplanungen und Betriebskonzept für Stuttgart einen 10-Minuten-Takt der SBahn zwischen Rohrer Kurve und Flughafen in beide Richtungen (bitte begründen)?