Gutachterliche Berechnungen zur Angabe der kommunalen Finanzkraft beim Horizontalen Finanzausgleich
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Mit welcher Begründung wird die kommunale Finanzkraft in den Finanzausgleich unter den Ländern mit 64 Prozent einbezogen (vgl. Finanzausgleichsgesetz), obwohl die zugrunde liegenden gutachterlichen Berechnungen bereits im Jahr 2001 erstellt worden waren? </p> <p>Hat die Bundesregierung eine Aktualisierung der Gutachtenergebnisse in Auftrag gegeben?</p>