Gutachten zum Reformbedarf bei der Stromkennzeichnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen ist das von der Bundesregierung beauftragte Gutachten zum Reformbedarf bei der Stromkennzeichnung gekommen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/11514), und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Stromkennzeichnung insbesondere vor dem Hintergrund, dass der tatsächliche Ökostromanteil und der auf der Rechnung ausgewiesene Ökostromanteil (mit einberechnetem Anteil nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz – EEG) bei einigen Anbietern sehr weit auseinanderliegen (vgl. Berichterstattung www.spiegel.de/wirtschaft/service/energiewende-so-klimaschaedlich-ist-ihr-stromanbieter- wirklich-a-1189598.html) und Verstöße gegen die Stromkennzeichnungsregelungen de facto nicht geahndet werden (vgl. Antwort zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/11256)?