Gutachten vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Atomgesetzänderung zur Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat aus Sicht des Bundesministeriums des Innern das gemeinsam mit dem Bundesministerium der Justiz verfasste Rechtsgutachten vom 1. Juni 2010 zur Zustimmungsbedürftigkeit einer Änderung des Atomgesetzes zur Verlängerung der Laufzeit von Kernkraftwerken weiter Gültigkeit?