Gutachten hinsichtlich der Anpassung des Festzuschlags rezeptpflichtiger Arzneimittel an die allgemeine Kostenentwicklung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Feststellung eines von der Freien Apothekerschaft e. V. in Auftrag gegebenen Gutachtens, wonach das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Pflicht habe, den Festzuschlag auf rezeptpflichtige Arzneimittel nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arzneimittelpreisverordnung regelmäßig an die allgemeine Kostenentwicklung/Inflation anzupassen (siehe www.freieapothekerschaft.de/wp-content/uploads/2024/04/PM_BVDAK_20240415.pdf), und wird die Bundesregierung dieser Vorgabe gegebenenfalls zeitnah folgen?