Gutachten der Ruhr-Universität Bochum zum Weiterbetrieb der zur Abschaltung anstehenden Kernkraftwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung, auch vor dem Hintergrund einer möglichen energiewirtschaftlichen Notlage, aus dem Gutachten der Ruhr-Universität Bochum, das einschlägige Behauptungen der Bundesregierung in Sachen Weiterbetrieb deutscher Atomkraftwerke (AKWs) widerlegt (vgl.: "Rechtsexperten der Ruhr-Universität Bochum haben die juristischen Vorbehalte der Bundesregierung gegen einen Weiterbetrieb der letzten sechs deutschen Kernkraftwerke als ‚wenig überzeugend‘ zurückgewiesen. Eine weitere Nutzung der drei zum 31. Dezember 2021 abgeschalteten und der drei zur Abschaltung anstehenden Kernkraftwerke sei ‚von Rechts wegen zulässig und rechtssicher regelbar‘, so ihr Urteil": www.welt.de/wirtschaft/article239021329/Gutach ten-Keine-juristischen-Einwaende-gegen-laenger e -A t o m l a u f z e i t .html [zuletzt abgerufen am 30. Mai 2022]), und welche – persönlichen – Konsequenzen ziehen jeweils Bundesminister Dr. Robert Habeck und Bundesministerin Steffi Lemke für die in dem Gutachten widerlegten Falschaussagen der von ihnen geführten Bundesministerien (bitte die beiden Unterfragen separat beantworten)?