Gültigkeit von Krankenversicherungskarten nach dem 31. Dezember 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich einer Ungültigkeit sämtlicher Krankenversichertenkarten nach dem 31. Dezember 2013, selbst wenn auf der Karte eine längere Gültigkeit (z. B. bis 2015 oder gar 2017) aufgedruckt ist, und kann die Bundesregierung erklären, aufgrund welcher gesetzlichen oder untergesetzlichen Regelung ab dem 1. Januar 2014 eine Behandlung in Kliniken und Arztpraxen angeblich nur noch nach Vorlage einer elektronischen Gesundheitskarte erfolgen könne und eine Versichertenkarte von Ärzten, Therapeuten und Kliniken nicht mehr akzeptiert werden könne, wie es in einem in den letzten Wochen und Monaten verschickten Schreiben der Barmer GEK an ihre Versicherten dargelegt wird?