Gültigkeit von Krankenversicherungskarten nach dem 31. Dezember 2013
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Dürfen GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung im Bundesmantelvertrag Ärzte (nach § 87 SGB V) Regelungen, denen zufolge ab 2014 nur noch die elektronische Gesundheitskarte gelten solle (vgl. Überschrift der Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands vom1. Oktober 2013, www.gkv-spitzenverband. de/presse/pressemitteilungen_und_statements/ pressemitteilung_81024.jsp), treffen, die dann auch für andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen (z. B. Zahnärzte oder im Krankenhausbereich) gelten, oder wird für andere Leistungsbereiche außerhalb der ambulanten ärztlichen Versorgung weiterhin die bisherige Versichertenkarte (nach § 291 SGB V) Gültigkeit besitzen, auch wenn die Überschrift der Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbands anderes suggeriert und auch viele Krankenkassen sich ihren Versicherten gegenüber anders äußern und generell von einem "Aus" für die Krankenversichertenkarte sprechen?