Gültigkeit von Bonustarifen einer gesetzlichen Krankenkasse bei Fusion mit einer anderen Kasse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind Bonustarife, z. B. bei der Teilnahme an einem strukturierten Behandlungsprogramm, für die gesetzliche Krankenkasse gegenüber den Versicherten bindend, wenn die Krankenkasse mit einer anderen Kasse fusioniert, und inwieweit muss eine Krankenkasse ihre Versicherten, die an einem solchen Bonusprogramm teilnehmen oder teilgenommen haben und daraus Ansprüche auf Prämien erworben haben, über die Änderung der Satzung und speziell über die Änderung von Bonustarifen durch eine neue Satzung informieren?