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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-72469

Gültigkeit des Zurückweisungsverbotes gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention bei möglicher Abschiebung Schutzsuchender in einen Dritt- bzw. Verfolgerstaat

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es zutreffend, dass das Zurückweisungsverbot nach Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention auch dann greift, wenn die Gefahr besteht, dass der Staat, in den Schutzsuchende zurückgewiesen werden (hier konkret durch NATO-Schiffe in der Ägäis in die Türkei), seinerseits in einen dritten Staat bzw. in den Verfolgerstaat abschiebt, und inwieweit ist vor diesem Hintergrund die geplante Zurückweisung Schutzsuchender in die Türkei mit dem Zurückweisungsverbot vereinbar, da Berichte dazu vorliegen, dass die Türkei syrische Flüchtlinge nach Syrien zurückgeschickt hat (www.amnesty.de/presse/2015/12/16/tuerkei-nimmt-hunderte-fluechtlinge-fest-und-schickt-sie-zurueck-nach-syrien-und-d; Nachfrage zur Antwort auf meine Mündliche Frage 5, Plenarprotokoll 18/154, S. 15189, Anlage 7)?